Mein USP: Provision erst nach der Probezeit des Kandidaten fällig !
Ich suche Ihnen den Spezialisten den Sie selbst nicht finden
Fall 1:
Der Klassiker: Sie suchen jemanden den Sie selbst einstellen wollen bzw dem Sie einen festen Arbeitsvertrag anbieten. Ich suche Ihnen geeignete Kandidaten und Sie suchen sich einen aus. Provision: einmalig auf Basis des Jahresbruttolohnes des Kandidaten.
Fall 2:
Kurzzeit-Flexibilität: Sie suchen jemanden der Sie kurzfristig in einem Projekt unterstützt. Ich suche Ihnen einen Freelancer den Sie selbst beauftragen. Provision: Ein Prozentsatz pro abgerechnete Stunde mit dem Freelancer.
Fall 3:
Langzeit-Flexibilität: Sie suchen jemanden der Sie langfristig unterstützten soll, möchten ihn aber nicht in den eigenen Personalstand aufnehmen. Das nennt sich Arbeitnehmerüberlassung oder Werkpaket. Ich suche Ihnen einen geeigneten Kandidaten und empfehle Ihnen ein Unternehmen das ihn anstellt und an Sie verleiht. Provision: einmalig auf Basis des Jahresbruttolohnes des Kandidaten.
In allen 3 Fällen ist der tatsächliche Prozentsatz der Provision Verhandlungssache.